1. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 24. Oktober 2017 (pag. 53 f.) folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Um ca. 16:30 Uhr [am 02.04.2017] lief "E.________ (Hund)" auf das Trottoir zum geschädigten C.________, welcher mit seiner Ehefrau und zwei Hunden am vorbeispazieren war und biss diesen zuerst in die linke Hand und dann ins linke Unterbein. Der Geschädigte erlitt dadurch an der linken Hand beim Daumen eine 1.5 cm tiefe Bisswunde mit Blutung und am linken Schienbein eine oberflächliche Bisswunde, hatte grosse Schmerzen, musste zur Wundbehandlung mehrfach das Spital