9. Die Gerichtskosten für die Zivilklage seien auszuscheiden und dem Straf- und Zivilkläger C.________ aufzuerlegen. Der Straf- und Zivilkläger sei zu verurteilen, dem Beschuldigten A.________ eine Parteientschädigung im Zivilpunkt in gerichtlich zu bestimmender Höhe zu bezahlen. In seiner Stellungnahme zur Berufungsbegründung des Beschuldigten vom 30. März 2020 liess der Straf- und Zivilkläger folgende Anträge stellen (pag. 418; Hervorhebungen im Original): 1. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil hinsichtlich der nicht angefochtenen Punkte in Rechtskraft erwachsen ist.