3. A.________ sei demgegenüber freizusprechen von der fahrlässigen einfachen Körperverletzung, angeblich begangen am 2. April 2017 in P.________ zum Nachteil von C.________. 4. Die aufgrund des Freispruchs entstandenen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien auszuscheiden und dem Staate Bern aufzuerlegen. 5. A.________ sei für seine erst- und oberinstanzlichen Verteidigungskosten eine angemessene Entschädigung in gerichtlich zu bestimmender Höhe als Entschädigung auszurichten. 6. Die dem Straf- und Zivilkläger zuerkannte Parteientschädigung sei aufzuheben.