Gestützt auf diese Schuldsprüche verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 3‘600.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf vier Jahre festgesetzt. Des Weiteren wurde der Beschuldigte zur Bezahlung einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 verurteilt. Überdies auferlegte die Vorinstanz dem Beschuldigten die Verfahrenskosten (CHF 3‘106.20) und verpflichtete ihn dazu, dem Straf- und Zivilkläger C.________ eine Entschädigung von CHF 7‘396.00 für dessen Aufwendungen im Verfahren zu bezahlen.