1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 28. August 2019 erklärte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) schuldig der fahrlässigen einfachen Körperverletzung, begangen am 2. April 2017 in P.________, zum Nachteil von C.________ (Ziff. I.1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 300) sowie des Missachtens einer amtlichen Verfügung, begangen am 2. April 2017 in P.________ (Ziff. I.2). Gestützt auf diese Schuldsprüche verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 3‘600.00.