Mündlich eröffnet und begründet: - dem Beschuldigten/Berufungsführer Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz 22 - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 6. November 2020 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 13. Januar 2021) Die Präsidentin i.V.: