15.4 Konkrete Strafe Für den Schuldspruch wegen Tätlichkeiten ist der Beschuldigte somit zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 zu verurteilen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen der Übertretungsbusse wird auf drei Tage festgesetzt. 16. Fazit Insgesamt wird der Beschuldigte daher zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 300.00, bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 bzw. bei schuldhaftem Nichtbezahlen derselben zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen verurteilt.