18 14.3.4 Fazit Täterkomponenten Zusammenfassend wirken sich die Täterkomponenten weder straferhöhend noch strafmindernd aus. 14.4 Konkrete Strafe, Tagessatzhöhe und Strafvollzug Unter Berücksichtigung der Tat- und der Täterkomponenten resultiert somit eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen. Mit Blick auf die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten ist die von der Vorinstanz auf CHF 30.00 festgesetzte Tagessatzhöhe zu bestätigen. Gemäss Art.