Der Beschuldigte hätte sich ohne weiteres rechtskonform verhalten und seine gegenteilige Meinung betreffend die Reinigung bzw. die Sauberkeit seiner ehemaligen Wohnung gegenüber B.________ anständig kundtun können. Die subjektiven Tatkomponenten sind damit als neutral zu werten. 14.2.3 Fazit Tatkomponentenstrafe In Würdigung der voranstehenden Ausführungen und angesichts des Strafrahmens wiegt das Tatverschulden in casu leicht.