_ entgegen der Behauptung des Beschuldigten keinen persönlichen Vorteil gebracht hätte, nicht ein. Schliesslich fällt bei der Betrachtung der Aussagen des Beschuldigten auf, dass er andere Personen häufig kritisiert und schlechtmacht, mithin den Fokus von seiner Person ablenkt, was indiziert, dass er nicht die Wahrheit sagt. Dem zuständigen Polizisten warf er beispielsweise vor, er habe B.________ «geholfen», das Protokoll zu ihren Gunsten zu verfassen, da sei er sich ganz sicher (pag. 42 Z. 45 f.).