___ «Putana» gesagt, weil sie ihn zuvor als «Arschloch» betitelt habe, eine Schutzbehauptung dar. Einerseits äusserte sich der Beschuldigte insoweit wie dargetan widersprüchlich. Andererseits machte er dies erstmals im Schreiben vom 27. August 2019 geltend, womit sein Einwand nachgeschoben ist. Schliesslich ist am Rande bemerkt lebensfremd, dass sich der Beschuldigte rund eineinhalb Jahre nach dem Vorfall in der Berufungsverhandlung an jedes Detail «haargenau» erinnern will (pag. 252 Z. 29 und Z. 43 sowie pag. 254 Z. 8).