Schliesslich hinderte sein Gesundheitszustand ihn auch nach seiner eigenen Darstellung nicht daran, B.________ und C.________ lautstark und mit Erfolg zum Verlassen der Wohnung zu bewegen und ihnen einen Schlüsselbund nachzuwerfen. Was den Vorwurf, er habe B.________ als «Putana» betitelt, angeht, äusserte sich der Beschuldigte widersprüchlich und unlogisch. Er bestritt dies zunächst komplett