Sie hätten sich über ihn lustig gemacht und ihn provoziert, weshalb er wütend geworden sei und laut gesagt habe, sie sollten rausgehen (pag.42 Z. 1 ff.). In der Berufungsverhandlung schilderte der Beschuldigte den Vorfall schliesslich folgendermassen (pag. 13 Z. 33 ff.): Am 3. März 2019 war Frau B.________ bereits unzufrieden und dann am 5. März 2019 kam sie nach oben und hinterlegte mir ein Papier, auf dem stand, dass sie immer noch nicht zufrieden war. Weil ich zuvor zwei Tage lang mit Putzen in der Wohnung beschäftigt war, wurde ich wütend und ihr gegenüber laut. Dann beschimpfte sie mich und verliess die Wohnung.