12 gesagt: «raus, raus». In der Folge hätten B.________ und C.________ die Wohnung verlassen und er sei zurück in seine neue Wohnung an der I.________ (Strasse) gegangen (zum Ganzen pag. 10 Z. 25 ff. und Z. 40 ff.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte sodann knapp an, B.________ und C.________ seien mit der Reinigung nicht zufrieden gewesen, obwohl er die Wohnung zuvor zwei Tage lang gereinigt habe. Sie hätten sich über ihn lustig gemacht und ihn provoziert, weshalb er wütend geworden sei und laut gesagt habe, sie sollten rausgehen (pag.42 Z. 1 ff.).