9.4 Würdigung der Aussagen von C.________ C.________ wurde erstmals rund eineinhalb Jahre nach dem Vorfall in der Berufungsverhandlung als Zeuge befragt, weshalb verständlich ist, dass er sich nicht mehr an jedes Detail erinnern konnte. Insgesamt schilderte er die Begegnung zwischen ihm und dem Beschuldigten am 5. März 2019 dennoch differenziert, nachvollziehbar, originell und – wie erwähnt – im Wesentlichen übereinstimmend mit B.________. Er erklärte lebensnah, weshalb der Beschuldigte wütend geworden sei («Frau H.________ [heute: B.________] sagte Herrn A.________