11 mit der Nachkontrolle unzufrieden gewesen sei und angeblich über ihn gelacht und ihn schikaniert habe (pag. 10 Z. 42 f., pag. 42 Z. 1 ff. und pag. 252 Z. 35 ff.). Zusammengefasst strotzen B.________'s Aussagen vor Realkennzeichen. Sie sind widerspruchsfrei, nachvollziehbar, detailreich und stimmig. Zudem werden sie durch die glaubhaften Aussagen von C.________ gestützt und ergeben somit ein logisches Ganzes. Auf die glaubhafte Version von B.________ ist damit abzustellen. 9.4 Würdigung der Aussagen von C._