248 Z. 32 ff.). Diese Erklärung ist differenziert und die Vorgehensweise von B.________ erscheint der Kammer in der entsprechenden Situation als absolut lebensnah und nachvollziehbar. Auch auf Vorhalte lieferte B.________ des Weiteren plausible Erklärungen. Zudem betrachtete sie ihr eigenes Verhalten sachlich. Auf Vorhalt, wonach der Beschuldigte gesagt habe, ihm und seiner Ehefrau sei ohne Grund gekündigt worden, führte sie zum Beispiel schlüssig aus (pag. 48 Z. 17 ff.): Es kann sein, dass ich auf dem Kündigungsformular keinen Grund aufgeführt habe. Aber es gab schon mehrere Sachen. Wir haben ordentlich gekündigt, nachdem wir ihn mehrere Male abgemahnt hatten.