Zudem ist insoweit festzuhalten, dass das Ereignis für B.________ wohl nicht übermässig gravierend war, gab sie auf Frage, weshalb sie den Beschuldigten angezeigt habe, doch an, sie habe dies getan, weil er sie und ihre Arbeitskolleginnen schon vor dem Vorfall mehrmals schikaniert sowie als «Putana» beschimpft und sich auch gegenüber den anderen Mietern unangemessen aufgeführt habe. Sie habe für sich daher entschieden, «jetzt ist genug», «jetzt braucht er mal eine Anzeige». Wenn es bei der Beschimpfung geblieben wäre, hätte sie keine Anzeige erstattet. Weil nun aber noch eine Tätlichkeit dazugekommen sei, habe sie ihn angezeigt (zum Ganzen pag. 247 Z. 17 f. und pag. 248 Z. 32 ff.).