chen: Zunächst fällt auf, dass sie den Vorfall weder aggravierte noch den Beschuldigten übermässig oder unnötig belastete. Sie bestätigte vielmehr bereits in der ersten Einvernahme, sie sei durch die Handlungen des Beschuldigten nicht verletzt worden (pag. 7 Z. 52). In der Berufungsverhandlung erklärte sie zudem, nebst «Putana» habe der Beschuldigte glaublich kein anderes Schimpfwort gebraucht. Er habe nur noch «Scheisse» gesagt, aber das sei ja kein Schimpfwort (zum Ganzen pag. 247 Z. 17 ff.). Betreffend das Stossen bzw. Schubsen äusserte sie: «Ich kann jetzt nicht sagen, dass er mich gestossen hätte und ich umgefallen wäre.