Er habe weitergemacht wie zuvor, habe geschrien und sie aus dem Haus «bugsiert», bis schliesslich ein Nachbar gekommen sei, der das Geschrei offenbar gehört habe und besänftigend auf den Beschuldigten eingeredet habe (zum Ganzen pag. 7 Z. 23 ff.). B.________ schilderte demnach eindrücklich, wer was getan hat und machte zudem Raum-Zeit-Verknüpfungen, was für die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen spricht. Desgleichen beeindruckend beschrieb sie in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, wie sie sich gefühlt habe, dass sie voller Adrenalin gewesen sei und Angst gehabt sowie vielleicht gesagt habe, «jetzt spinnt er» (pag. 47 Z. 37 ff.).