9 worfen, die aber auf dem Treppenabsatz liegen geblieben seien, weil sie sich angesichts dessen, dass er ihnen gefolgt sei, nicht hätten bücken wollen, sondern «schnell» ins Erdgeschoss gegangen seien, um bei der Hauswartin zu klingeln und sich bei dieser in Sicherheit zu bringen. Weil niemand geöffnet habe, habe der Beschuldigte sie jedoch einholen können. Er habe weitergemacht wie zuvor, habe geschrien und sie aus dem Haus «bugsiert», bis schliesslich ein Nachbar gekommen sei, der das Geschrei offenbar gehört habe und besänftigend auf den Beschuldigten eingeredet habe (zum Ganzen pag.