Einvernahme in der Berufungsverhandlung vom 6. November 2020 In der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte zusammengefasst zu Protokoll, B.________ habe ihn mit dem Wort «Arschloch» beschimpft, worauf er ihr «Putana» gesagt habe (pag. 252 Z. 28 f. und Z. 42 f.). B.________ sei [mit der Reinigung] bereits am 3. März 2019 unzufrieden gewesen und als sie am 5. März 2019 wiedergekommen sei, sei sie immer noch unzufrieden gewesen. Er habe zuvor zwei Tage lang geputzt, weshalb er wütend geworden sei und laut gesagt habe, sie sollen rausgehen. B.________ habe die Wohnung dann verlassen und ihn vom Treppenhaus her resp.