_ sei mit der Reinigung wieder nicht zufrieden gewesen, obwohl er die Wohnung zuvor zwei Tage lang gereinigt habe und als er sie gefragt habe, weshalb, habe sie nur gesagt, sie sei nicht zufrieden. Sie habe sich mit C.________ ausserdem über ihn lustig gemacht. Die beiden hätten Berndeutsch über ihn gesprochen, ihn schikaniert und provoziert, was ihn wütend und aggressiv gemacht habe und weshalb er ihnen «laut» gesagt habe: «raus aus meiner Wohnung». Auf der Treppe habe B.________ ihm dann «Arschloch» gesagt (zum Ganzen pag. 42 Z. 1 ff.). 8.4.3 Einvernahme in der Berufungsverhandlung vom 6. November 2020