_ wurde erstmals in der Berufungsverhandlung vom 6. November 2020 als Zeuge befragt. Dabei gab er im Wesentlichen zu Protokoll, er sei am 5. März 2019 gemeinsam mit B.________ zur ehemaligen Wohnung des Beschuldigten gegangen, um die Nachreinigung zu kontrollieren (pag. 243 Z. 42 ff.). Weil es in der Küche noch dreckig gewesen sei, habe B.________ dem Beschuldigten gesagt, dass sie die Reinigung so noch immer nicht akzeptieren könne, worauf bei ihm «der Schalter umgegangen» sei. Der Beschuldigte sei auf B.________ losgegangen und habe sie in eine Ecke gedrängt, worauf er dazwischen gegangen sei und sich die Situation normalisiert habe.