Er habe sie als «Putana» betitelt, seine Arme erhoben und mit dem Gehstock in der Luft «rumgefuchtelt». Zudem sei er auf sie und C.________ zugekommen, habe «raus» gesagt und sie aus der Küche hinausgestossen bzw. aus der Wohnung gedrängt (zum Ganzen pag. 247 Z. 25 ff., pag. 248 Z. 40 ff. und pag. 249 Z. 16 f). Im Wohnzimmer hätten sie und C.________ dann mehr Abstand zum Beschuldigten halten und ihn bei der Wohnungstüre gar loswerden können, weil er dort glaublich stehen geblieben sei, während sie schnell die Treppe runtergegangen seien, um beim Hauswart zu läuten (pag. 247 Z. 35 ff.).