47 f. Z. 36 ff.). Sie selber habe den Beschuldigte nie als «Arschloch» betitelt, sondern höchstens den Kopf geschüttelt oder gesagt, «jetzt spinnt er». Schliesslich habe sie zu diesem Zeitpunkt bereits genug gehabt und gewusst, dass sie den Beschuldigten anzeigen werde (zum Ganzen pag. 48 Z. 25 ff.).