_ und sie hätten sich angeschaut und «gesagt», dass sie die Wohnung verlassen müssten. Im Wohnzimmer sei der Beschuldigte aber nochmals auf sie zugekommen, habe geflucht und sie geschubst, «also angegriffen», ehe sie die Wohnung endlich hätten verlassen können. Der Beschuldigte habe ihnen dann die Wohnungsschlüssel nachgeworfen. Zudem sei er ihnen gefolgt und als sie einen Stock weiter unten gewesen seien und erfolglos bei der Hauswartin geklingelt hätten, habe er sie eingeholt und weiter [nach draussen] «bugsiert» (zum Ganzen pag. 47 f. Z. 36 ff.).