47 Z. 20 ff.). Als C.________ und sie deshalb versucht hätten, sich zum Ausgang der Wohnung resp. ins Wohnzimmer zu bewegen, habe der Beschuldigte sie weiter beschimpft sowie frontal «geschubst» und mit seinem Stock «gefuchtelt» (pag. 47 Z. 34 ff.). C.________ sei «sofort» dazwischen gegangen und habe «he» gerufen (pag. 47 Z. 27 f.). Es sei alles sehr schnell gegangen, den «Schubser» habe sie aber auch später noch gespürt. Sie sei voller Adrenalin gewesen und habe Angst gehabt, dass der Beschuldigte sie noch weiter angreifen könnte. C.________ und sie hätten sich angeschaut und «gesagt», dass sie die Wohnung verlassen müssten.