Sie habe dem Beschuldigten daher sagen müssen, dass sie die Reinigung so noch immer nicht akzeptieren könne, woraufhin er sehr erstaunt reagiert habe. Sie habe ihm folglich zu erklären versucht, dass die Reinigung ihren Ansprüchen nicht genügen würde, was denn auch C.________ bestätigt habe (zum Ganzen pag. 47 Z. 16 ff.). Daraufhin sei der Beschuldigte «von Null auf Hundert extrem aggressiv» geworden. Er habe sich nicht mehr im Griff gehabt, habe die Hände samt Gehstock in die Luft gestreckt, sei auf sie zugegangen und habe begonnen, sie mit «Scheisse» und «Putana» «anzufluchen» (zum Ganzen pag. 47 Z. 20 ff.).