Polizeiliche Einvernahme vom 5. März 2019 B.________ gab am 5. März 2019 als Auskunftsperson im Wesentlichen zu Protokoll, sie sei heute gemeinsam mit C.________ nach D.________ gefahren, um die Nachreinigung der vom Beschuldigten abgegebenen Wohnung zu kontrollieren (pag. 7 Z. 19 ff.). Nachdem sie durch die Wohnung gegangen seien und alles kontrolliert hätten, habe sie dem Beschuldigten in der Küche eröffnet, dass sie die Nachreinigung so nicht akzeptieren könne, worauf er «sofort ausgetickt» sei (pag. 7 Z. 22 ff.).