am 5. März 2019 um 11.30 Uhr am Schalter der Polizeiwache Thun persönlich meldete, der Beschuldigte habe sie beschimpft. Weiter kann dem Anzeigerapport entnommen werden, dass sich der Beschuldigte gegenüber dem zuständigen Polizisten nicht gerade kooperativ verhalten hat und das Protokoll seiner polizeilichen Einvernahme nicht unterzeichnen wollte, weil seine Aussagen angeblich nicht vollständig notiert worden seien. Im Übrigen wurden im Anzeigerapport grösstenteils die polizeilichen Einvernahmen zusammengefasst. 8.2 Aussagen von B.________ 8.2.1 Polizeiliche Einvernahme vom 5. März 2019 B.___