Im Übrigen wird – soweit relevant – direkt im Rahmen der konkreten Würdigung (E. 9 unten) auf die vorhandenen Beweismittel eingegangen. Schliesslich kann auf die amtlichen Akten verwiesen werden. 8.1 Anzeigerapport vom 15. März 2019 Aus dem Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern (pag. 1 ff.) geht hervor, dass B.________ am 5. März 2019 um 11.30 Uhr am Schalter der Polizeiwache Thun persönlich meldete, der Beschuldigte habe sie beschimpft.