__ dem Beschuldigten, dass sie mit der Reinigung (noch immer) nicht zufrieden sei, worauf er wütend wurde und die beiden Liegenschaftsverwalter «laut» zum Gehen aufforderte, was diese sodann auch taten. Bestritten ist, ob der Beschuldigte B.________ im Rahmen dieses Treffens als «diese Putana» betitelte und sie zudem mit beiden Händen seitlich auf Schulterhöhe Richtung Ausgang seiner Wohnung stiess.