7. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass sich B.________ und C.________ am 5. März 2019 um ca. 11:10 Uhr im Auftrag der E.________ (Immobilien AG) als Liegenschaftsverwalter/in mit dem Beschuldigten in der vormals von ihm und seiner Ehefrau gemieteten Wohnung in D.________ trafen, um die Nachreinigung der Wohnung zu kontrollieren. Dabei eröffnete B.________ dem Beschuldigten, dass sie mit der Reinigung (noch immer) nicht zufrieden sei, worauf er wütend wurde und die beiden Liegenschaftsverwalter «laut» zum Gehen aufforderte, was diese sodann auch taten.