Am 23. April 2020 wurden der Beschuldigte und die beiden Zeugen, B.________ und C.________, auf den 6. November 2020 zur Berufungsverhandlung vorgeladen (pag. 213 ff.). Mit Schreiben vom 26. April 2020 ersuchte der Beschuldigte (erneut) um Vorverschiebung der Berufungsverhandlung in die Monate Mai/Juni 2020 (pag. 221), worauf am 30. April 2020 verfügt wurde, am Termin vom 6. November 2020 werde festgehalten (pag. 223 f.).