vgl. amtliche Akten O 18 14558). 5.2 Der Gesuchsteller macht zusammengefasst geltend, der Grund seines Revisionsgesuchs sei die Verfügung des Jagdinspektorats, mit welcher er für ein Jahr von der Jagd ausgeschlossen worden sei. Dies stelle eine doppelte Bestrafung dar. Er habe auf den Strafbefehl vom 21. November 2018 nicht reagiert, weil er nach Niederlegung des Mandats durch seine Rechtsschutzversicherung sowie aufgrund des Umfangs der amtlichen Akten nicht mehr genügend Zeit für die Einsprache gehabt habe. Bei seiner Befragung durch die Polizei sei er unter Druck gesetzt worden.