1. 1.1 Mit Strafbefehl vom 21. November 2018 verurteilte die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft), A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) wegen Übertretung gegen die Jagdgesetzgebung, begangen am 26. September 2018, ca. 18.45 Uhr in B.________ Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Gesuchsteller zur Bezahlung einer Busse von CHF 300.00, mit Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von drei Tagen, sowie zu den Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 150.00 (pag. 15 sowie amtliche Akten O 18 14558).