nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Regionalgefängnis Burgdorf (nur Dispositiv; unverzüglich, vorab per Fax) - dem Bundesamt für Polizei (Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 30. Januar 2020 Im Namen der 1. Strafkammer (Ausfertigung: 26. Februar 2020) Die Präsidentin i.V.: Oberrichterin Falkner Die Gerichtsschreiberin: