Schliesslich erachtet die Kammer auch den geltend gemachten Aufwand von 15 Minuten für die «Dossiereröffnung» als nicht geboten. Der Gesamtaufwand der amtlichen Verteidigung wird nach dem Gesagten um 4.5 Stunden auf rund 16 Stunden gekürzt, was nach Ansicht der Kammer im Hinblick auf das vorliegende Verfahren angemessen erscheint. Die geltend gemachten Auslagen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. IV. +++++++++++++ Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht zurück in den vorzeitigen Strafvollzug. 2. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem (SIS) angeordnet.