Während dem gesamten Verfahren und im Strafvollzug hat sich der Beschuldigte anständig und korrekt verhalten, was jedoch – entgegen der Auffassung der Verteidigung – erwartet werden darf. Insgesamt ist ihm ein kleiner Geständnisrabatt zu gewähren und damit eine leichte Strafminderung von 1 Monat.