27 men seiner Mutter handelt. Von einer erhöhten kriminellen Energie kann nach dem Gesagten nicht gesprochen werden. Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) sehen für die Einreise trotz fremdenpolizeilicher Fernhaltemassnahme eine Strafe von 40-90 Strafeinheiten vor, für den rechtswidrigen Aufenthalt bis 3 Monate 20-40 Strafeinheiten, wobei es sich hierbei um Referenzsachverhalte handelt.