20. Asperation für die Widerhandlungen gegen das AIG In einem nächsten Schritt ist die Strafe für die Widerhandlungen gegen das Aus- länder- und Integrationsgesetz festzusetzen. Diese erfolgt für beide Widerhandlungen (rechtswidrige Einreise und Aufenthalt) gemeinsam. Die Einsatzstrafe ist hierfür angemessen zu erhöhen. Der Beschuldigte reiste am 2. Juli 2018 über den Flughafen Zürich in die Schweiz ein, obwohl ein gegen ihn erlassenes Einreiseverbot bestand. Nach der rechtswidrigen Einreise hielt sich der Beschuldigte knapp 3 Monate in der Schweiz auf, bevor er am 27. September 2018 von der Polizei angehalten wurde.