17. Strafrahmen und Strafart Die Schuldsprüche der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsumwiderhandlungen) und die Widerhandlungen gegen das AIG (unrechtmässige Einreise und Aufenthalt) sind rechtskräftig. Dies gilt auch für die ausgesprochene Übertretungsbusse für die Konsumwiderhandlungen, nicht hingegen betreffend die Sanktion für die Widerhandlungen gegen das AIG, zumal die Vorinstanz hierfür eine Gesamtstrafe gebildet hat.