14. Subsumption Qualifizierungen 14.1 Gefährdung vieler Menschen (Art. 19 Abs. 2 Bst. a BetmG) Gestützt auf die Aktenlage ist erstellt, dass der Beschuldigte ca. 500 Gramm Heroingemisch an diverse (überwiegend unbekannte) Abnehmer veräusserte. Die Analyse des IRM Bern ergab für die anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellten 343 Gramm netto Heroingemisch einen Reinheitsgehalt von 25% Heroin Hydrochlorid. Derselbe Reinheitsgehalt wurde auch für das bei E.________ sichergestellte Heroingemisch festgestellt.