Die anlässlich seiner Anhaltung vom 27. September 2018 auf sich getragene Menge von 16 Gramm netto Heroingemisch sowie die im Rahmen der anschliessenden Hausdurchsuchung aufgefundene Menge von 343 Gramm netto Heroingemisch waren zum Verkauf gedacht. Insgesamt erzielte der Beschuldigte im massgebenden Zeitraum einen Drogenerlös von CHF 10‘700.00, wobei er sich hiervon verpflegte, seine Wohnkosten bezahlte und zwei Tranchen à je CHF 3‘500.00 an einen unbekannten Dritten ablieferte. Dass der Beschuldigte als Teil einer international agierenden Bande handelte, war ihm stets bewusst. III. Rechtliche Würdigung 12. Rechtliche Grundlagen