Dem forensisch-chemischen Zwischenbericht des IRM Bern vom 16. bzw. 19 Oktober 2018 ist zu entnehmen, dass das vom Beschuldigten gehandelte Heroingemisch einen Heroin Hydrochloridwert von 25-28% aufwies (pag. 204). Untersucht wurde dabei das anlässlich der Anhaltung des Beschuldigten (16 Gramm netto) bzw. im Rahmen der Hausdurchsuchung (343 Gramm netto) sichergestellte Heroingemisch sowie das bei E.________ anlässlich seiner Anhaltung sichergestellte Heroingemisch (25 Gramm netto). Die überwiegende Menge an untersuchtem Heroingemisch wies einen Hydrochloridwert von 25% auf.