Allerdings muss gestützt auf die vorangegangenen Ausführungen und entsprechend dem Grundsatz «in dubio pro reo» von einem höheren Verkaufspreis pro Portion ausgegangen werden. So nannte nur einer der drei Konsumenten, nämlich F.________, einen Betrag unter CHF 600.00. E.________ kaufte gemäss eigenen Angaben mehrfach für mindestens CHF 600.00 und G.________ wurde sogar abgewiesen, weil er für die Portion à 25 Gramm nicht CHF 600.00 bezahlen konnte.