115 Z. 200 ff.). Dieses Vorgehen scheint angesichts der Tatsache, dass der Beschuldigte als sogenannter «Läufer» in der Hierarchie des Drogenrings auf unterer Stufe steht, durchaus nachvollziehbar und damit glaubhaft. Die Bandbreite der Verkaufspreise reicht damit vorliegend von CHF 400.00 bis CHF 650.00. Die Vorinstanz ging von einem durchschnittlichen Verkaufspreis von CHF 500.00 aus. Allerdings muss gestützt auf die vorangegangenen Ausführungen und entsprechend dem Grundsatz «in dubio pro reo» von einem höheren Verkaufspreis pro Portion ausgegangen werden.