94 Z. 351 f.). Erst auf Vorhalt des Umstandes, dass die angehaltenen drei Personen Portionen von jeweils ca. 26 Gramm bei sich getragen hätten gab der Beschuldigte zu, ihnen Portionen à je ca. 26 Gramm verkauft zu haben (pag. 98 Z 524 ff.). Den anderen Personen habe er aber jeweils nur 5 Gramm verkauft (pag. 98 Z. 531 f.). Anlässlich der zweiten delegierten Einvernahme vom 18. Dezember 2018 (pag. 111 ff.) widerrief der Beschuldigte seine Aussagen bei der ersten delegierten Einvernahme und bei der Hafteröffnung insofern, als er nun gestand, jeweils Portionen von 25g Heroingemisch verkauft zu haben, für einen Preis von CHF 600.00 (pag. 113 Z. 72).