Dabei bleibt unklar, ob es sich tatsächlich um 32 Drogenkonsumenten gehandelt hat oder ob allenfalls auch unbekannte Passanten berücksichtigt worden sind. Weiter ist fraglich, ob es sich bei den beobachteten Personen um unterschiedliche Menschen handelte oder ob allenfalls die gleichen Personen mehrfach beobachtet wurden. Zumindest E.________ gab zu Protokoll, sich mehrmals mit dem Beschuldigten getroffen zu haben (pag. 172 Z. 27). Fest steht, dass nur gerade drei Personen von der Kantonspolizei als Drogen-